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Persönliche Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim gesucht
Persönliche Erinnerungen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim gesucht
Für die Aufarbeitung der NS‐Vergangenheit Müllheims will die Stadtverwaltung Zeitzeugengespräche führen und
sucht auch persönliche Aufzeichnungen
Die Stadt Müllheim im Markgräflerland stellt sich ihrer Vergangenheit während der Herrschaft des Nationalsozialismus. Zur gründlichen Aufarbeitung dieser Zeit will die Stadt neben Quellen aus Archiven auch die persönliche Erinnerung miteinbeziehen. Die Herausforderungen, denen unsere demokratische Gesellschaft gerade dieser Tage ausgesetzt ist, macht die Erinnerung an Damals und die Beschäftigung mit dieser Zeit umso wichtiger.
Es soll daher nichts unversucht bleiben, Erinnerungen noch festzuhalten sowie mündliche und schriftliche Überlieferungen aus Müllheimer Familien zu berücksichtigen. Die Stadt sucht daher nach Zeitzeugen für Interviews und nach privaten Erinnerungsstücken, z. B. schriftlichen Aufzeichnungen oder Bildern. Koordiniert wird dieses Projekt durch das Markgräfler Museum. Das Freiburger Unternehmen „Zeitlupe – Büro für Unternehmens‐ und Stadtgeschichte“ von Dr. Robert Neisen, der auf diesem Gebiet bereits für mehrere Kommunen in Südbaden gearbeitet hat, wurde für die inhaltliche Recherche und Auswertung beauftragt. Für eine künftige Nutzung der Zeitzeugengespräche in der Vermittlungsarbeit des Museums wird auch deren filmische Dokumentation angestrebt. Sie soll durch das Müllheimer Unternehmen „Pommerenke Medien“ von Kerstin Pommerenke erfolgen, die bereits mehrfach Zeitzeugeninterviews zu dieser Zeit umgesetzt hat.
Ziel des umfassenden Projektes ist eine Sonderausstellung im Markgräfler Museum im Sommer 2026 und eine Begleitpublikation. Selbstverständlich wird jegliche Information aus den Zeitzeugengesprächen zu diesem Vorhaben auf Wunsch vertraulich behandelt. Auch sind die filmischen Aufnahmen freiwillig.
Wer kann sich aus eigenem Erinnerungsvermögen an die Zeit des Nationalsozialismus in Müllheim oder den heutigen Stadtteilen oder an die unmittelbare Nachgeschichte erinnern? Wer kennt Personen, die diese Zeit in Müllheim miterlebt haben und darüber sprechen würden? Ein Thema kann z. B. die Schulzeit sein oder der Alltag in Kindheit und Jugend, der sich in Schulheften, Zeugnissen oder Alben niedergeschlagen hat. Selbstverständlich sind auch Erinnerungen an ganz andere Aspekte der Jahre zwischen 1933 und 1945 interessant. Auch Erinnerungen an die Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und deren Aufarbeitung nach 1945 vor Ort sind gefragt.
Interessierte können mit dem Leiter des Markgräfler Museums Müllheim, Andreas Weiß, Kontakt aufnehmen, entweder telefonisch unter 07631-801‐520 oder 801‐521 oder eine E‐Mail schreiben an aweiss@muellheim.de.
Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege
Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege gemäß der Streupflichtsatzung der Stadt Müllheim vom 13.12.1989
Angesichts des bevorstehenden Winters wird die Bevölkerung der Stadt Müllheim gebeten, ihre in der o. g. Satzung festgelegten Reinigungs-, Räum- und Streupflichten zu erfüllen.
Nach der Streupflicht-Satzung obliegt es den Straßenanliegern innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege oder entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von 1,5 m, zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel auf 1,5 m Breite zu räumen. Das Räumen des Schnees ist bei Gehwegen zur Fahrbahn hin oder bei fehlenden Gehwegen zur Grundstücksgrenze hin abzulagern bzw. anzuhäufen.
Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Bei Eisregen, dürfen nach der Satzung jedoch ausnahmsweise auftauende Streumittel verwendet werden. Ihr Einsatz ist jedoch so gering wie möglich zu halten.
Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Einwohnerversammlung am 28.11.2024 um 19:30 Uhr
Die Stadt Müllheim im Markgräflerland lädt alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich zur Einwohnerversammlung im Bürgerhaus ein.
In dieser Versammlung werden über aktuelle und zukunftsweisende Themen informiert und diese mit der Einwohnerschaft erörtert. Die Tagesordnung umfasst:
- Ausführungen zur Innenstadtentwicklung
- Verkehrskonzept für die Innenstadt
- Klimaschutz und Mobilitätsmanagement der Stadt
- Finanzlage der Stadt
- Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Hebesätze im kommenden Haushaltsjahr
- Verschiedenes
- Allgemeine Fragen aus der Einwohnerschaft
Die Einwohnerversammlung bietet allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und ihre Fragen und Anliegen an die Stadtverwaltung zu richten.
Informationen zur Einwohnerversammlung
Termin: Donnerstag, 28.11.2024, 19:30 Uhr
Ort: Bürgerhaus, 79379 Müllheim i. M.
Pressemitteilung der Stadt Müllheim i. M. vom 12.11.2024
Erhalt der Notfallpraxis in Müllheim i. M.
Der Müllheimer Gemeinderat wehrt sich gegen die Schließungspläne.
Am 21.10.2024 musste die Stadt Müllheim i. M. überraschenderweise erfahren, dass die KV Notfallpraxis in Müllheim im April 2025 geschlossen werden soll.
Die Schließung wird negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung von rund 80.000 Einwohnern in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach habedn.
Aus diesem Grund richtet sich der Müllheimer Gemeinderat in seiner Resolution entschieden gegen die Schließung der Notfallpraxis. Der Gemeinderat bittet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, diesen Plänen entgegenzutreten und sich für den Erhalt der Notfallpraxis einzusetzen.
Hintergrund
Die Kassenärztliche Vereinigung BW begründet die Schließungspläne mit Kosteneinsparungen zugunsten der Versicherten. Doch im flächengroßen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geht diese Rechnung nicht auf. Erkrankte Personen müssen u. a. mit langen Fahrten (mindestens 35 Minuten) rechnen. Daher erwarten die Rettungsdienste des DRK, die Notärzte und die Notaufnahme der Helios Klinik eine Mehrbelastung von mindestens 15 %. Diese Mehrkosten machen die Einsparungen wieder zunichte.
Pressemitteilung der Stadt Müllheim i. M. vom 06.11.2024
Resolution des Gemeinderates der Stadt Müllheim i. M. - Erhalt der KV Notfallpraxis in Müllheim i. M. | PDF 129 kB |
Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis
Auf Initiative von Hartmut Hitschler wurde eine Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis gestartet. Die Stadt Müllheim i. M. unterstützt diese Aktion.
Wer diese Aktion unterstützen will, kann sich im Rathaus (Infostand) in die Unterschriftenliste eintragen oder kann selber Unterschriften sammeln. Der Vordruck liegt als PDF zum Download bereit. Ausgefüllte Listen können dann im Rathaus (Infostand oder Briefkasten) abgegeben werden.
Unsere Notfallpraxis in Müllheim muss weiter geöffnet bleiben
»Wir setzen uns dafür ein, dass die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Müllheim weiterhin geöffnet bleibt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss ihre Pläne aufgeben, mehr als 30 % der Notfallpraxen gegenüber dem Stand vom letzten Sommer zu schließen, darunter die bei uns in Müllheim. Sozialminister Manfred Lucha muss notfalls als Landesaufsicht über die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einschreiten und den Fortbestand unserer Notfallpraxis sicherstellen.«
Vordruck für Unterschriftenaktion gegen die Schließung der Notfallpraxis | PDF 53 kB |
Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen November 2024
Deutsche Bahn - Fahrplanänderungen November 2024 | PDF 351 kB |
Wie fahrradfreundlich ist Müllheim im Markgräflerland?
Jetzt beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024 mitmachen.
Die bundesweite Umfrage zum großen ADFC-Fahrradklima-Test 2024 hat begonnen. Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer aus Müllheim im Markgräflerland sind eingeladen, bei der Online-Umfrage auf www.fkt.adfc.de mitzumachen. Dort können Sie beispielsweise das Sicherheitsgefühl, die Breite der Radwege und die Erreichbarkeit der Ziele mit dem Rad für Ihre Stadt bewerten. Schwerpunktthema ist in diesem Jahr das Miteinander im Verkehr. Die Ergebnisse helfen der Stadt, das Angebot für Radfahrende weiter zu verbessern.
Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, beim ADFC-Fahrradklima-Test mitzumachen. Die Ergebnisse ergeben ein aktuelles Bild davon, wo das An- gebot für Radfahrende schon gut ist und wo noch nachgebessert werden kann. Auch der Vergleich mit anderen Gemeinden in Sachen Fahrradfreundlichkeit gibt wichtige Impulse. Nehmen Sie sich bitte zehn Minuten Zeit und machen Sie mit beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024.
Jetzt abstimmen beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024
Vom 01.09.-30.11.2024 läuft die Umfrage auf www.fkt.adfc.de. Das Beantworten der 27 Fragen dauert nur rund zehn Minuten. Wer mag, kann sich im Anschluss für einen Newsletter anmelden, um über die Ergebnisse informiert zu werden.
Schwerpunktthema: Das Miteinander im Verkehr
Neben den Basisfragen gibt es beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024 Zusatzfragen zum Miteinander im Verkehr. Hier geht es darum, wie Radfahrende das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden bewerten, beispielsweise ob es rücksichtsvoll zugeht und ausreichend Überholabstand eingehalten wird.
Förderung durch das Bundesverkehrsministerium
Der ADFC führt den Test alle zwei Jahre durch – in diesem Jahr zum elften Mal. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test 2024 aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.
Zutrittsbeschränkungen Standortübungsplatz Müllheim i.M.
Pressemitteilung der Deutsch-Französischen Brigade
Die Deutsch-Französische Brigade informiert
Regelung für den Zutritt auf den Standortübungsplatz Müllheim i. M.
Der Standortübungsplatz Müllheim i. M. ist das militärische Übungsgebiet der DEU/FRA Brig am Standort und muss als solches den ungestörten Ausbildungs- und Übungsbetriebs für die Truppe ermöglichen.
Im Hinblick auf die momentane Sicherheitslage, der Vertiefung der Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung sowie der Durchführung einer allgemeinen Grundausbildung ist es auch am Standort Müllheim i. M. zu einer Erhöhung der Ausbildungsaktivitäten gekommen.
Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes Müllheim nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen dennoch Schilder rund um das Areal deutlich darauf hin, dass das Betreten des Geländes grundsätzlich nicht gestattet ist.
Aus diesem Grund informiert die Deutsch-Französische Brigade (DEU/FRA Brig) erneut die örtliche Bevölkerung, dass das Betreten des Geländes nur außerhalb der Übungszeit und nur für volljährige Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis gestattet ist.
Minderjährige dürfen ausschließlich in Begleitung eines zutrittsberechtigten Erwachsenen auf das Gelände. Das Befahren des Standortübungsplatzes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie das Betreten mit Pferden ist verboten!
Um Übungen und militärische Ausbildungen auf dem Standortübungsplatz für die Bevölkerung klar kenntlich zu machen, wurden an verschiedenen Orten Flaggenmasten gesetzt. Besonders bei Ausbildungen mit Einsatz von Manövermunition oder Pyrotechnik, werden grundsätzlich rote Flaggen als Warnzeichen gehisst.
Bei gehissten roten Flaggen gilt für Zivilisten ein Betretungsverbot für den gesamten Standortübungsplatz. Dieses Betretungsverbot schließt alle Inhaber eines Berechtigungsausweises mit ein. Wenn keine Flaggen gehisst sind, gilt weiterhin die Berechtigung zum Betreten des Standortübungsplatzes in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsausweis.
Aufgrund der zunehmend festgestellten unbefugten Personen, die sich auf dem Standortübungsplatz aufgehalten haben, muss erneut an die Zutrittsbeschränkung erinnert werden. Eine Berechtigung zum Betreten kann beim Unterstützungspersonal Standortältester in der Robert-Schuman-Kaserne beantragt werden (E-Mail: ustgpersstoaemuellheim@bundeswehr.org, Tel. 07631-90-1004), ein Anspruch darauf besteht nicht.
Zur Sicherheit Aller, ist nur ein kontrolliertes und begrenztes Betreten des Geländes, auf befestigten (Asphalt, Beton, Schotter) Wegen außerhalb der Nutzungszeiten der Truppe zugelassen. Dies wird im Rahmen des Ausstellungsverfahrens für die Berechtigungsausweise bestmöglich gewährt, da hier die Antragstellenden über Verhaltensregeln und Auflagen belehrt werden. Hierbei muss der/die Antragstellende den Zutrittsbeschränkungen zustimmen, was auch mit Unterzeichnung der Haftverzichtserklärung dokumentiert wird.
Trotz sorgfältiger Überwachung kann es immer wieder vorkommen, dass Munition und Munitionsteile sowie Stacheldraht von übenden Truppen auf dem Platz zurückbleiben. Dabei kann es zu Unfällen mit erheblichen Verletzungen, sowohl bei Personen als auch bei freilaufenden Haustieren kommen. Hunde dürfen im Rahmen der oben aufgeführten Nutzungsbedingungen deshalb nur angeleint auf dem Übungsplatz mitgeführt werden. Darüber hinaus stellen Übungen gerade mit unbeleuchteten und getarnten Gefechtsfahrzeugen eine ständige Gefahr für Unbeteiligte dar. Vermeintliche Ruhe ist kein Indiz dafür, dass der Übungsplatz gerade nicht für militärische Ausbildungen genutzt wird.
Das Berühren und Aneignen von Munition, Munitionsteilen und Ausbildungsmaterial ist strengstens untersagt. Es besteht Lebensgefahr! Für Unfälle jeglicher Art, auch in Verbindung mit Munition und Geschossteilen, wird keine Haftung übernommen. Eltern, Angehörige und Lehrer werden gebeten, Kinder und Jugendliche auf die besonderen Gefahren hinzuweisen. Der Standortübungsplatz ist kein Abenteuerspielplatz! Soldaten sind angewiesen, Zivilpersonen auf ihre Zutrittsberechtigung hin zu prüfen und Unbefugte aufzufordern, den Übungsplatz unverzüglich zu verlassen. Darüber hinaus ist der Standortübungsplatz selbstverständlich keine Müllkippe, jegliche Art von Müllentsorgung auf dem Platz ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen als Straftat geahndet und werden zur Anzeige gebracht.
Die Soldaten sind angehalten, Verstöße gegen die Regelung festzuhalten und zu melden, den Anweisungen von Soldaten ist Folge zu leisten.
Der Standortälteste behält sich vor, ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten und bittet um Verständnis für diese Regelungen.
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