Stadt Müllheim im Markgräflerland

Zentrale Vormerkung für einen Kitaplatz

Zentrale Vormerkung für einen Kitaplatz in Müllheim und den Ortsteilen

Mit dem Verfahren der Zentralen Vormerkung bietet die Stadt Müllheim den Eltern Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz an. Da Mehrfachanmeldungen damit wegfallen, ist dies eine deutliche Serviceverbesserung für Eltern mit Kindern im Kita-Alter.

In Müllheim gibt es derzeit 19 Kindertagesstätten mit unterschiedlichem Betreuungsangeboten und vielfältigen pädagogischen Konzepten. Alle Müllheimer Kitas, sowohl die städtischen als auch die in freier Trägerschaft, beteiligen sich an diesem Verfahren.

Auf unserer Homepage finden Sie alle Betreuungsangebote für Kinder im Alter zwischen acht Wochen und sechs Jahren. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren, bevor Sie eine Vormerkung vornehmen.

Die Kindertagesstätten bieten auch zu bestimmten Terminen oder auf Anfrage Informationsbesuche an. Sie werden dort ausführlich über das Angebot und die Arbeit vor Ort beraten und können Fragen zur Betreuung Ihres Kindes und zur Aufnahme stellen. Bitte nutzen Sie auch gerne dieses Angebot, bevor Sie eine Vormerkung durchführen.

Informationen vor einer Vormerkung

Aufnahmekriterien

Die Zentrale Vormerkung ist keine zentrale Platzvergabe. Die Platzvergabe erfolgt durch die Einrichtungen selbst. Für die Platzvergabe wurden mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Müllheim folgende Kriterien festgelegt und vom Gemeinderat verabschiedet:

  • Vorrangige Aufnahme von Kindern aus Müllheim und Ortsteilen
  • Geschwisterkinder
  • Wechsel innerhalb einer Kita von U3 zu Ü3
  • Berufstätigkeit für Ganztagesplätze (Arbeitgeberbescheinigung muss eingereicht werden)
  • Alter der Kinder
  • Weitere Vergabekriterien der einzelnen Träger können diese Aufzählung ergänzen.

Für eine Vormerkung informieren Sie sich bitte zunächst vorab über die verschiedenen Angebote und nutzen die Informationstage der Einrichtungen.


Ab wann können Eltern ihr Kind vormerken?

U3-Kinder
für eine Aufnahme ab einem Jahr: ab Geburt

Ü3-Kinder
für eine Aufnahme ab drei Jahren: frühestens 1,5 Jahre vor Aufnahmedatum

Bitte beachten Sie: Eine frühe Vormerkung ist nicht ausschlaggebend für eine garantierte Platzzusage.
Alle Vormerkungen, die bis zu den entsprechenden Stichtagen bei uns eingegangen sind, werden von den Einrichtungen nach den Aufnahmekriterien bearbeitet.

Ausnahme
Kinder, die schon vor einem Jahr (U1; z.B. mit 6 Monaten) eine Krippe besuchen sollen, können auch schon vor Geburt direkt in der jeweiligen Krippe angemeldet werden. Dies betrifft folgende Kinderkrippen und nur bei einer Aufnahme, wenn das Kind jünger als 12 Monate ist:

  • Kinderkrippe Klemmbachfröschle
  • Kinderkrippe Spatzennest

Arbeitsgeberbescheinigung

Sofern Sie sich für einen Ganztagesbetreuungsplatz vormerken möchten, benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Ohne Nachweis kann die Berufstätigkeit bei der Platzvergabe für eine GT- Platz nicht berücksichtigt werden.

Arbeitgeberbescheinigung zur Vormerkung für einen GT-Krippenplatz, GT-KindergartenplatzPDF
451 kB

 

Stichtage

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach zwei Stichtagen und entsprechend der für alle Einrichtungen verbindlichen Aufnahmekriterien.

Stichtag: 28.02.2024
für einen Platz im September 2024 bis Februar 2025

Nächster Stichtag: 30.09.2024
für einen Platz im März bis August 2025

Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden.

Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.

Familien, die nach dem Stichtag zuziehen, müssen ihren Bedarf sofort mittels des Zentralen Vormerksystems melden.


 

Online-Vormerkung

Vorgehensweise - Schritt für Schritt

Schritt 1
Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse auf der Online-Portal Kita-Vormerkung.

Schritt 2
Nach der Registrierung werden Ihnen die Zugangsdaten für das Zentrale Vormerksystem per E-Mail zugeschickt.

Schritt 3
Mit den Zugangsdaten gelangen Sie in die Zentrale Vormerkung.

Schritt 4
Geben Sie die nun abgefragten Daten ein.


 

Fragen zur Kita-Vormerkung – FAQs

Wie viele Kitas kann ich auswählen?

Sie können mindestens eine, maximal drei Wunscheinrichtungen auswählen und Prioritäten vergeben.


Wie geht es nach der Eintragung weiter?

Wenn Sie Ihre Vormerkung gespeichert haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Die Vormerkungen werden frühestens 10 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass Sie vom Zentralen Vormerksystem erst wieder eine Nachricht erhalten, wenn Ihnen die Kindertageseinrichtungen zu- oder absagen.


Kann ich meine eingegebenen Daten nachträglich ändern?

Wenn sich an Ihrer familiären oder beruflichen Situation etwas ändert, sind Sie dazu verpflichtet, die Änderung im Zentralen Vormerksystem anzuzeigen.

Sobald zum Stichtag die Anmeldungen zentral an die Kitas versendet werden, können Sie keine Änderungen mehr vornehmen.

Sie müssen sich dann mit der Zentralen Vormerkung der Stadt Müllheim in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Ist Ihr Kind in einer Tageseinrichtung aufgenommen und Sie einen Wechsel in eine andere Tageseinrichtung wünschen, müssen Sie eine neue Vormerkung vornehmen.


Wann bekomme ich über eine Zusage Bescheid?

Die Zu- oder Absagen für U3- und Ü3-Plätze erfolgen nach einem zeitlichen Schema, welches sich an den festgelegten Stichtagen orientiert.

Die Vergabe der Plätze und die Versendung der Zusagen können bis sechs Wochen nach dem Stichtag andauern und werden von den jeweiligen Einrichtungen durchgeführt.


Was muss ich machen, wenn wir eine Zusage erhalten?

Wenn Sie den Platz annehmen wollen, müssen Sie dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Zusage der Einrichtung mitteilen (per E-Mail oder per Post). Es gilt das Datum des Einganges in der Einrichtung, nicht das Datum des Poststempels.


Wenn Sie keine Rückmeldung geben, wird ab dem 15. Tag (gerechnet ab dem Datum der Mail oder des Briefes) der Ihnen angebotene Platz an das nächste Kind weitergegeben.


Ich habe von meinen gewählten Einrichtungen nur Absagen bekommen, was nun?

Sollte in den von Ihnen ausgewählten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte mit der Zentralen Kita-Vormerkung der Stadt Müllheim in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Die Mitarbeitenden werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten abzuklären; beispielsweise könnte es in einer anderen Einrichtung noch freie Plätze geben, die Sie nicht ausgewählt haben.

Alternative Tagespflegepersonen
Wenn Sie keinen Platz für Ihr Kind in der gewünschten Kita oder zum erforderlichen Aufnahmezeitraum erhalten haben, dann können Tagespflegepersonen eine Alternative sein, um die Zeit bis zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung zu überbrücken. Die Kindertagespflegepersonen werden über das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vermittelt:
Fachstelle Kindertagespflege
Christine Streb
Stadtstraße 2
79104 Freiburg

Tel. 0761-2187-2635
christine.streb@lkbh.de


Welche Bescheinigungen muss ich einreichen?

Generell gilt, dass Bescheinigungen innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung nachgereicht werden müssen.

Sofern Sie sich für einen Ganztagesbetreuungsplatz vormerken möchten, benötigen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung.

Ohne Nachweis kann die Berufstätigkeit bei der Platzvergabe für eine GT- Platz nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie nach Müllheim ziehen und Ihr Kind schon vorher anmelden möchten, legen Sie bitte eine Kopie des Miet- bzw. des Kaufvertrages vor.

Arbeitgeberbescheinigung zur Vormerkung für einen GT-Krippenplatz, GT-KindergartenplatzPDF
451 kB

Wie viele Vormerkungen kann ich für mein Kind eintragen?

Für jedes Kind können Sie jeweils eine Vormerkung für den U3-Bereich und eine Vormerkung für den Ü3-Bereich eintragen (»weitere Vormerkung erfassen«).


Sie möchten mehrere Kinder anmelden?

Dann legen Sie bitte für jedes einzelne Kind eine eigene Vormerkung an (»weitere Vormerkung erfassen«).


Ihr Kind wird 3 und wechselt innerhalb der Einrichtung?

Sie brauchen sowohl für den U3- als auch den Ü3-Bereich jeweils eine eigene Vormerkung. Soll Ihr Kind zum dritten Geburtstag in den Ü3-Bereich aus der Krippengruppe in den »Kindergarten« wechseln, legen Sie bitte eine neue Vormerkung an.


Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kindertageseinrichtung?

Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanspruch ist von der Stadt Müllheim nicht zwingend in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung zu erfüllen. Ihre Vormerkung ist ein Antrag auf Aufnahme in Ihren ausgewählten Wunsch-Kindertageseinrichtungen. Diese Anmeldung ist nicht gleichzusetzen mit der Geltendmachung des Anspruchs auf Förderung in diesen Kindertageseinrichtungen.


Wann werden meine Daten gelöscht?

Ihre Daten werden nach der erfolgreichen Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung spät. zum Schuleintritt gelöscht.


Sie haben noch weitere Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Vormerkstelle oder direkt an die Kindertagesstätte, bei der Sie Ihr Kind vormerken möchten.