Stadt Müllheim im Markgräflerland

Integration, Flüchtlinge

Mehr als 100 Millionen Menschen befanden sich Mitte 2022 weltweit auf der Flucht, das sind so viele wie noch nie. Sie fliehen vor Krieg, Gewalt und Verfolgung, meist innerhalb des eigenen Landes. Sie versuchen verzweifelt, Zuflucht in sicheren Ländern wie Deutschland zu finden. Darunter sind zahlreiche Kinder, die oft unbegleitet und ohne Eltern auf der Flucht sind, wie bereits vom UN-Flüchtlingswerk UNHCR verzeichnet.

Seit 1953 stellten ca. 6,2 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon 5,3 Millionen seit 1990. Im Jahr 2021 wurden Asylanträge von insgesamt 190.816 Personen in Deutschland verzeichnet. Im Vergleich zum Jahr 2020 mit 122.170 Asylanträgen ergibt sich ein Anstieg um 56,2 %. Im 1. Halbjahr 2022 wurden 84.583 Asylerstanträge gestellt. Im Jahr 2021 wurden 164.924 Asylsuchende registriert.

 

Integration in Müllheim

Müllheim ist eine offene Stadt, die Toleranz, Verständigung und ein gutes Miteinander mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern pflegt.

Stand Mitte März 2023 leben 3.310 Personen mit Migrationshintergrund oder Zuwanderungsgeschichte aus 62 Ländern in der Kernstadt und in den Ortsteilen. Müllheim will allen Menschen, gleich welcher Herkunft, eine gute Heimat sein. Die Stadtverwaltung fördert und unterstützt deshalb Programme und Aktionen in der Integrationsarbeit und die Weiterentwicklung der gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur.

  • Maßnahmen und Angebote im Integrationsbereich
  • Internationaler Beirat
  • Migrantenselbstorganisationen, Vereine und Netzwerke
  • Möglichkeiten der Beteiligung an ehrenamtlichen Projekten
  • Beratung und Unterstützung der in Müllheim lebenden Flüchtlinge

Mit der zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, die sich mit ihrem Bleibestatus in Müllheim eine Perspektive für ihr Leben in Deutschland aufbauen wollen und sollen, hat die Stadt im Jahr 2016 die Stelle einer kommunalen Flüchtlingsbeauftragten geschaffen, welche im Jahr 2019 in »kommunale Integrationsbeauftragte/r« umgewandelt wurde.

Die Stelle umfasst heute die Aufgabenbereiche

  • zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Müllheim
  • Steuerung der Integrations-und Flüchtlingsarbeit
  • Kooperation mit Migrantenorganisationen
  • Pflege und Koordination von Netzwerken unter Einbindung der ehrenamtlichen Helfer
  • Einführung eines transparenten und leicht zugänglichen Integrationsangebotes

Aktuell leben in Müllheim etwa 350 geflüchtete Menschen, die über die Stadt in Anschlussunterbringung untergebracht sind, 88 davon aus der Ukraine. Ca. 300 haben bereits auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung gefunden. (Stand November 2023)

Laut Prognosen des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald werden wir in Müllheim 2023 noch ca. 80 weitere, neue Geflüchtete in Anschlussunterbringung aufnehmen. Darüber hinaus sind knapp 200 Geflüchtete über den Landkreis im Industriegebiet in der vorläufigen Unterbringung untergebracht. (Stand November 2023).

Mit dem anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen und allgemeinverstärkter Zuwanderung nach Deutschland erhöht sich der Wunsch der einheimischen Bevölkerung nach Information.
Auf den folgenden Seiten geben wir deshalb Antworten sowohl auf allgemeine Fragen zum Thema Flucht, als auch auf konkrete Fragen zur Situation in unserer Stadt.


Menschen mit Migrationshintergrund

Der Begriff »Menschen mit Migrationshintergrund« steht für

  • zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer der ersten Generation
  • in Deutschland geborene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • eingebürgerte Menschen sowie
  • Menschen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil oder Elternteil mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Menschen mit Migrationshintergrund erhalten in Müllheim Unterstützung, ihr Fremdsein zu überwinden, und sich Chancen und gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereiche zu verschaffen.

Integration ist ein wechselseitiger Prozess, der zum Ziel hat, Ausländer, die dauerhaft zugezogen sind, in die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen.

Wichtigste Voraussetzungen für eine gelingende Integration sind die Fähigkeit, sich sprachlich zu verständigen und aufeinander zuzugehen sowie die Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung.

Die Integration ist bundesgesetzlich geregelt. Der Bund fördert Integrationskurse, in denen die deutsche Sprache und Grundwerte unserer Gesellschaft vermittelt werden. Der Integrationskurs wird durch weitere Integrationsangebote, insbesondere durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot, ergänzt. Auskünfte über örtliche Beratungsangebote erteilen die Kommunen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Die Datenbank »Baden-Württemberg – aktiv für Integration!« des Integrationsbeauftragten der Landesregierung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich über derzeit laufende Integrationsmaßnahmen in Baden-Württemberg zu informieren.


Fragen und Antworten zum Thema Flucht sowie der Situation in Müllheim

Flüchtlinge und Asylbewerber – Definition

Menschen verlassen ihre Heimat aus den unterschiedlichsten Gründen: Sie suchen Schutz vor Krieg oder Verfolgung. Sie fliehen vor den Folgen von Naturkatastrophen oder sie erhoffen sich in einem anderen Land ein besseres Leben.

Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie zwischen Menschen, die zur Flucht gezwungen sind (Flüchtlinge), und Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen (Migranten).

Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die »aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.«

Das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 weitete den Gültigkeitszeitraum der Genfer Flüchtlingskonvention auf nach 1951 aus.
Ob eine solche Verfolgung vorliegt, wird in einem Asylverfahren festgestellt. Diese Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als Asylbewerber bezeichnet.

Der Wirkungsbereich der Genfer Flüchtlingskonvention ist allerdings umstritten. Die meisten großen Flüchtlingskrisen der vergangenen Jahre wurden durch Bürgerkriege ausgelöst. Der Wortlaut der Konvention bezieht sich jedoch nicht eindeutig auf Menschen, die vor kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen oder Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wie Rebellen oder Milizen fürchten.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) vertritt die Position, dass nicht der Urheber der Verfolgung ausschlaggebend ist, sondern die Tatsache, dass eine Person internationalen Schutz benötigt, weil ihr eigener Staat diesen nicht mehr garantieren kann oder will. Diese Auffassung wird auch in der afrikanischen Flüchtlingskonvention und in der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena vertreten.

Binnenvertriebene

Mehr als 40 Millionen Menschen sind nach Schätzungen innerhalb ihrer Landesgrenzen auf der Flucht. Voraussetzung für den Flüchtlingsstatus ist aber, dass die jeweilige Person eine international anerkannte Grenze überschritten hat. Menschen, die in anderen Landesteilen ihres Heimatstaates Zuflucht finden, fallen daher nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention und das UNHCR-Mandat. Für den Schutz von Binnenvertriebenen sind die jeweiligen Staaten selbst verantwortlich. Internationale Unterstützung erhalten Binnenvertriebene nur, wenn ihre Regierung dem zustimmt.

Um die Rechte von Binnenvertriebenen zu stärken, haben die Vereinten Nationen Leitlinien entwickelt. Bei diesen Guiding Principles for Internal Displaced People handelt es sich Empfehlungen für Regierungen und Flüchtlingsorganisationen. Rechtlich bindend sind sie nicht.

Klimaflüchtlinge

Noch weitgehend undefiniert ist der Begriff des Klimaflüchtlings beziehungsweise der klimabedingten Migration. Weder “Klimamigranten” noch “Umweltmigranten”, die etwa aufgrund eines schweren Erdbebens oder eines Tsunamis heimatlos geworden sind, fallen unter die Flüchtlingskonvention. Es gibt bislang keine Rechtsgrundlage, auf die sich Menschen berufen könnten, die vor den Folgen des Klimawandels fliehen müssen – zum Beispiel, weil wiederkehrende Dürren ihre Lebensgrundlage zerstört haben oder der Anstieg des Meeresspiegels ihre Heimatregion in absehbarer Zeit unbewohnbar machen wird. Bis auf Einzelfälle haben diese Menschen also derzeit keine Chance, als Flüchtling anerkannt zu werden.

Es gibt jedoch politische Initiativen, wie etwa die Nansen Initiative Protection Agenda, die 2015 von 109 Ländern gebilligt wurde und das Ziel hat, den Schutz von “Klimamigranten” auf nationaler und regionaler Ebene sicherzustellen. Als Mitglied der Steuerungsgruppe der Nansen Initiative übernimmt Deutschland hier besondere Verantwortung.


Aus welchen Ländern stammen die Flüchtlinge in Müllheim?

Den größten Anteil bilden Menschen aus Syrien, Gambia, Eritrea und Afghanistan.
Die wenigen aus den Westbalkan-Staaten sind 2016 Jahr von alleine zurückgekehrt.

Die Gemeinschaftsunterkunft (Gästehaus Bauer) wurde im Februar 2018 als solche geschlossen. Seit April 2018 wird das umfassend renovierte und komplett neu bestückte Haus als Anschlussunterbringung genutzt. Aktuell leben dort ca. 50 Menschen, überwiegend alleinstehende Männer.

Zum besseren Verständnis, warum, wer, wo, wohnt und welchen Status er hat, muss man wissen, dass die seit 2015 nach Müllheim Gekommenen nun bereits mehr als 24 Monate in Deutschland oder die Asylverfahren abgeschlossen sind. Viele haben Gestattungen und Duldungen. Mit diesen Aufenthaltsstatus darf man nach 24 Monaten Aufenthalt auch außerhalb einer Gemeinschaftunterkunft wohnen.

Alle syrischen und eine irakische Familie leben bereits seit 2016 in städtischen Wohnungen oder auf dem freien Wohnungsmarkt. Sie sind anerkannt oder haben Subsidiärschutz.


Warum flüchten die Menschen aus diesen Ländern?

Gambia

Der kleine Staat Gambia an der westafrikanischen Küste ist eines der ärmsten Länder der Welt, rund die Hälfte der Bevölkerung lebt unter der Armutsgrenze, 60 Prozent sind Analphabeten. Hoffnung auf wirtschaftliche Besserung gibt es kaum – das Land verfügt über keine Rohstoffe und lebt von etwas Tourismus sowie dem Export von Erdnüssen, Reis und Hirse. Wirtschaftlich ist es auf Geldüberweisungen von Gambiern im Ausland angewiesen. 22 Jahre lang hat Präsident Yahya Jammeh das Land mit harter Hand regiert. Unter seinem Regime kam es zu diversen Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung der Presse- und Meinungsfreiheit und Verfolgung wegen politischer Überzeugungen.

Syrien

Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen. Moderate und islamistische Rebellen, kurdische Truppen, ISIS-Terroristen und das vom Iran unterstützte Assad-Regime bekämpfen sich gegenseitig: Darunter leiden muss die zivile Bevölkerung.

Afghanistan

Unter anderem Verfolgungstatbestände wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugungen; Bürgerkriege und bürgerkriegsähnliche Unruhen; diverse Menschenrechtsverletzungen. Dazu kommt, dass die grausame ISIS-Terrormiliz im Land immer mehr an Bedeutung gewinnt. Der afghanische Präsident Ashraf Ghani (66) beurteilt den ISIS-Aufstieg in seinem Land als „schreckliche Bedrohung“.

Pakistan

Das zentrale Problem des Landes ist Terrorismus und Extremismus. Innerhalb Pakistans tobt ein Krieg zwischen dem pakistanischen Militär und dem pakistanischen Arm der Taliban. Zwar gelingt es dem Militär die Terroristen immer wieder aus Gebieten zu verdrängen, aber die Taliban kehrt immer wieder mit neuer Kraft zurück.

Ex-Jugoslawien (Kosovo, Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina)

Unter anderem Diskriminierung und Ausgrenzung von Minderheiten, insbesondere von Roma-Angehörigen: gewalttätige Übergriffe, ungenügende Zugänge zur Gesundheitsversorgung und zum Bildungssystem, mangelhafte Existenzsicherung.

Nigeria

Rund 150.000 Nigerianer sind wegen des blutigen Terrorfeldzugs von Boko Haram in Nachbarländer geflohen, vor allem in den Niger und nach Kamerun. Rund 1,4 Millionen Menschen sind aus dem Nordosten Nigerias, wo die sunnitischen Extremisten wüten, in andere Landesteile geflohen. Schätzungen zufolge sind seit 2009 mehr als 15.000 Menschen getötet worden. Lebenssituation: ca. 70 Prozent der nigerianischen Bevölkerung lebt mit weniger als zwei Dollar am Tag in extremer Armut.

Eritrea

Das afrikanische Land Eritrea gehört nach Einschätzung des IWFs zu den ärmsten Ländern der Welt. Viele Menschen in Eritrea sind wegen der katastrophalen wirtschaftlichen Lage in ihrem Land von dem Geld Verwandter abhängig, die im Ausland leben. Eritrea wird auch das Nordkorea Afrikas genannt. Mit dem Nachbarland Äthiopien steht Eritrea in einem ständigen Grenzkonflikt. Viele Eritraerer werden zum Militärdienst gezwungen. Grundrechte wie Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungs- oder Redefreiheit dürfen fast gar nicht ausgeübt werden.


Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland untergebracht?

Krisen, Kriege und Armut in Afrika, im Nahen und Mittleren Osten und in Südosteuropa haben die Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigen lassen: Bereits im ersten Halbjahr 2015 wurden ca. 180.000 Asylanträge gestellt – mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum 2014. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2013 wurden in Deutschland knapp 130.000 Asylanträge gestellt. Im August 2015 korrigierte das Innenministerium die Flüchtlingsprognose für 2015 von 450.000 auf mehr als 800.000 Flüchtlinge.

Um die Verteilung der Flüchtlinge in die einzelnen Bundesländer möglichst gerecht zu gestalten, gibt es Aufnahmequoten. Der sogenannte “Königsteiner Schlüssel” legt den exakten Anteil der Asylbegehrenden fest, die jedes Bundesland aufnehmen muss. Er wird jährlich entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder errechnet.

Die Quote für Baden-Württemberg beträgt derzeit rund 13 %. Die erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA). In Baden-Württemberg sind diese in Karlsruhe, Mannheim, Ellwangen und Meßstetten. Diese Erstaufnahmestellen Baden Württembergs waren 2015 und 2016 völlig überfüllt. Deshalb wurden damals sogenannte Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen (BEAs) eingerichtet. Bei den BEAs ist zu beachten, dass sich hier täglich Veränderungen ergeben können. BEAs gab es a im Regierungsbezirk Freiburg in: Donaueschingen, Freiburg, Sasbachwalden und Villingen-Schwenningen.

Werden die Flüchtlinge dann auf Städte und Landkreise verteilt, gibt es große Schwierigkeiten, Wohnraum zu finden. Asylbewerber werden in den Aufnahmestellen registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA war in 2016 auf etwa sechs Wochen angesetzt, reell warteten Menschen viele Monate – ja manchmal bis zu einem Jahr auf ihre Interviews und Bescheide.

Von der LEA aus geht der Weg der Asylsuchenden und Flüchtlinge dann in die Stadt- und Landkreise, wo sie vorläufig untergebracht werden. Diese Zuteilung erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Die Aufnahmequote des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald beträgt hierbei rund 2,7 %. Da die Landkreise in der Regel über keine eigenen Grundstücke und Liegenschaften verfügen, werden hier die Städte und Gemeinden zur Bereitstellung von Flächen und Gebäude für die Einrichtung von sogenannten Gemeinschaftsunterkünften und mittlerweile auch von sogenannten Behelfsunterkünften (in der Regel Wohncontainer) herangezogen.

Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist auf maximal 24 Monate beschränkt. Anschließend erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen im Landkreis, die sogenannte Anschlussunterbringung. Die Kommunen sind dann gesetzlich verpflichtet, für Wohnraum zu sorgen.


Wovon leben die Flüchtlinge in Deutschland?

Asylbewerber haben während der Dauer des Asylverfahrens Ansprüche auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Leistungen sind nur dann zu gewähren, wenn Hilfebedürftigkeit nachgewiesen ist.

Vermögen muss vor Bezug von Leistungen aufgebraucht werden. Der Vermögensfreibetrag beträgt 200 EUR je Person.

Höhe der Leistungen nach dem ASylbLG

Die den Flüchtlingen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf sechs Regelbedarfsstufen aufgeteilt (Stand September 2015):

  • Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1):
    • § 3 Abs. 1 AsylbLG 143,00 Euro (sogenannter Taschengeldbetrag)
    • § 3 Abs. 2 AsylbLG 216,00 Euro (Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Energie, Gesundheit)
  • Die Beträge für Ehepaare, Partner und Kinder werden prozentual von der Regelbedarfsstufe 1 abgeleitet.
  • Für Wohnungsausstattung, bzw. Instandhaltung können einmalige Beihilfen beantragt werden. Die Kosten der Unterkunft werden für die Personen in den Gemeinschaftsunterkünften als Sachleistung gewährt.

Leistungen nach dem AsylbLG

  • Auf Antrag können für besondere Bedürfnisse einmalige / laufende Leistungen gewährt werden.
  • Auf Antrag können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden (Schulmaterial, Lernförderungsbedarf etc.).
  • Anträge können – bei Bedarf – vor Ort bei der Sozialbetreuung gestellt werden.

Sicherstellung über § 4 des AsylbLG

  • Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände
  • Bei Bedarf und bei Leistungsberechtigung wird vom Sozialarbeiter der GU ein Krankenschein mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Monaten für Allgemeinärzte und Zahnärzte ausgegeben.
  • Facharztbehandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde (Sachgebiet Leistung des Fachbereiches Aufnahme & Integration im Landratsamt) möglich.
  • Apothekenrezepte sind zuzahlungsfrei. Rezeptfreie Medikamente wie Kopfschmerztabletten und Hustensaft müssen von den Leistungsberechtigten selbst bezahlt werden, da diese Kostenanteile im Geldbetrag enthalten sind.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Asylbewerber und Geduldete dürfen mittlerweile bereits nach drei Monaten arbeiten. Bislang durften sie erst nach neun Monaten eine Arbeit annehmen (Stand September 2015).

Hat ein Asylbewerber einen Job in Aussicht, erfolgt zunächst noch eine so genannte Vorrangprüfung. Asylbewerber dürfen eine Stelle demnach nur dann bekommen, wenn es keinen geeigneten deutschen oder EU-Bewerber für den Job gibt.

Asylbewerber können sich für eine Lehre bewerben, ebenso für Praktika im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines EU-geförderten Programms sowie für eine Beschäftigung im Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr. Während der Lehrzeit soll keine Abschiebung erfolgen. Außerdem können Asylsuchende gemeinnützige Tätigkeiten, sogenannte 1-Euro-Jobs verrichten.

Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörsen

Workeer

Flüchtlinge könnten die Lösung für den eigenen Personalnotstand sein. Bei der brandneuen bundesweiten Onlinejobbörse »workeer.de« speziell für diese Bewerbergruppe haben bereits mehrere Arbeitgeber aus dem Raum Freiburg offene Stellen eingetragen. Die Arbeitsagentur Freiburg sagt, sie mache sehr gute Erfahrungen mit der Vermittlung von Flüchtlingen. Die Internet-Stellenvermittlungsplattform Workeer für Flüchtlinge ist ein Projekt im Rahmen des Kommunikationsdesignstudiums von zwei Berlinern, das bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat. Dort können Arbeitgeber offene Stellen und Flüchtlinge ihre Bewerberprofile einstellen.

Jobbörse

Die Jobbörse bietet auch Jobs für Geflüchtete an. Geflüchtete finden auf der Webseite aktuelle Jobs für Geflüchtete und können zusätzlich ihr Bewerbungsprofil kostenlos eintragen. Die Stellenangebote werden passend zum Bewerberprofil selektiert und passende Jobs werden regelmäßig per E-Mail an registrierte Bewerber geschickt. Für Arbeitgeber gibt es einen Leitfaden mit wichtigen Fragen zum Thema »Ausbildung bzw. Beschäftigung von Flüchtlingen«, sodass interessierte Arbeitgeber alle wichtigen Aspekte bei der Beschäftigung berücksichtigen können.

Weiterführende Links


Flüchtlingskinder und Kitas - was ist zu tun?

Die Sozialbetreuung vor Ort hilft, für jüngere Kinder einen Kindergartenplatz zu finden. Bisher musste abgeklärt werden, ob die Familien kurzfristig von einer Wohnsitzverlegung betroffen waren. In Müllheim hat die Lage nun Bestand. Alle Kinder wohnen hier fest und sind ins Regelangebot der Kindergärten (Kigas) und Kindertagesstätten (Kitas) integriert. Alle Kinder gehen in die passenden Schulen.

Für Kinder von Flüchtlingsfamilien besteht grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung im Umfang des sogenannten “bedarfsunabhängigen Grundanspruchs”. Dies entspricht der “Regelgruppe” im Kindergarten / in der Kinderkrippe oder – falls nicht vorhanden – der geringsten angebotenen Betreuungsform der Einrichtung. Die einzige zu erfüllende Voraussetzung ist der Bezug von Asylbewerberleistungen, damit der rechtmäßige Aufenthalt der Familien im Landkreis sichergestellt ist.

Bietet die Tageseinrichtungen verschiedenen Gruppenformen an und die Familie wünscht eine längere Betreuung als die der geringsten Betreuungsform, sind die Zusatzkosten von der Familie selbst zu tragen. Ein Zuschuss des Landratsamtes (LRA) ist in diesem Fall nur innerhalb des Grundanspruchs möglich.

Für die Antragsstellung ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen. Es wird eine Kindergartenbescheinigung benötigt sowie, falls vorhanden, eine Kopie des aktuellen Asylbewerberleistungsbescheides.

Ab Vollendung des 3. Lebensjahres ist die Förderung in Tageseinrichtungen vorrangig.


Flüchtlingskinder und Schule - was ist zu tun?

Kinder von Asylbewerbern werden 6 Monate nach Einreise in das Bundesgebiet schulpflichtig.

Die Sozialbetreuung vor Ort hilft, eine geeignete Klasse zu finden.

Schulen können für Kinder mit ausländischen Wurzeln sogenannte Vorbereitungsklassen (VKL) einrichten. Diese müssen im Vorfeld beim Schulamt beantragt werden. Für Jugendliche von 16-21 Jahren gibt es darüber hinaus die sog. “VABO-Klassen” (Vorbereitung Arbeit Beruf ohne Deutschkenntnisse). Die Georg-Kerschensteiner-Schule bietet eine solche Klasse an, für welche die Plätze jedoch begrenzt sind.

Förderschwerpunkt ist die Vermittlung der deutschen Sprache.

Nach maximal 12 Monaten sollen die Schüler in die Regelklassen integriert werden.

In Müllheim besuchen alle Kinder Kindergärten, gehen in die Grund-, Gemeinschafts- oder Realschule oder besuchen eine der Vorbereitungsklassen in einer der beruflichen Schulen.

Schülerbeförderung

Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die Übernahme von notwendigen Schülerbeförderungskosten ist im Rahmen der geltenden Satzung des Landkreises möglich. Verkürzt: ab einer Mindestentfernung von 3 km (§ 3 Abs. 1) oder – bei weniger als 3 km – bei Vorliegen einer „besonderen Gefahr des Schulwegs“ (§ 3 Abs. 4). Ggfs. kann eine Eigenanteilspflicht (weiterführende Schulen) bestehen.

Weiterführende Schulen (unterhalb 3-km-Grenze)

  • Gemeinschaftsschule Adolph-Blankenhorn und Albert-Julius-Sievert-Förderschule befinden sich im selben Schulzentrum wie die MFW-Grundschule (Goethestraße 20-22)
  • Alemannen-Realschule und Markgräfler Gymnasium (beide Bismarckstraße)
    Busverbindung: Bahnhof bis Haltestelle Evangelische Kirche (Fußweg über Goethestraße 330 m)
  • Freie Waldorfschule (Am Zirkusplatz 1) bis Haltestelle Evangelische Kirche, Goethestraße
  • Berufliche Schulen (Gewerbliches, Technisches, Hauswirtschaftliches Gymnasium und Kaufmännische Schulen, Nussbaumallee 6) bis Haltestelle Verkehrsamt, Nussbaumallee

 

Situation in Müllheim

Es leben etwa 640 Geflüchtete in Müllheim. Ca. 350 Geflüchtete sind im Rahmen der Anschlussunterbringung (AU) in städtischen Wohnungen in Müllheim untergebracht; 88 davon aus der Ukraine, ca. 40 davon (ausschließlich Männer) in der städtischen Gemeinschaftsunterkunft (GU) im ehemaligen »Hotel Bauer« am Bahnhof. Auf dem freien Wohnungsmarkt in Müllheim und den Ortsteilen leben aktuell ca. 300 Flüchtlinge (Stand 2023).

Etwa die Hälfte sind anerkannte Geflüchtete. Sie dürfen dauerhaft in Deutschland bleiben. Viele warten noch auf ihre Bescheide, denn das Asylverfahren ist oft ein sehr langwieriger Prozess, der Jahre gehen kann. Seit Frühjahr 2023 sind ca. 180 weitere Personen über den Landkreis im Industriegebiet für mindestens zwei Jahre untergebracht.

Das Leben im ehemaligen »Hotel Bauer«

Insgesamt leben rund 40 Männer in der städtischen Gemeinschaftsunterkunft am Bahnhof. Jedes Zimmer hat ein eigenes Badezimmer, die Küche teilen sich ca. zehn auf dem Stockwerk. Ebenso wird der Waschraum gemeinsam genutzt. Ein Hausmeister ist werktags vor Ort. Er kümmert sich darum, dass alles gut funktioniert und hilft, das Zusammenleben der verschiedenen Kulturen zu organisieren.


Entwicklung der Asylbewerberzahlen in Müllheim

Bereits seit November 2013 wurden im Dekan Doleschal Haus Flüchtlinge untergebracht, zunächst 10 Asylbewerber aus Gambia. Mittlerweile haben die Asylbewerber, die im Dekan-Doleschal-Haus lebten, alle den Status der Anschlussunterbringung und wurden im Frühjahr 2017 in städtische Wohnungen umgezogen.

November 2014 bis Februar 2015: Zusätzliche Unterbringung von 60 Asylbewerbern in der Sporthalle der Kaufmännischen Schulen Müllheim

März 2015: Unterbringung von zunächst 80, zeitweise 130 Personen in der Gemeinschaftsunterkunft im ehemaligen Gästehaus Bauer

Dezember 2015: wurden etwa 80 Personen in der Behelfsunterkunft (BU) am »Schaftstein Runs« untergebracht.

Ab Sommer 2016 wurden vor allem Familien in städtische Wohnungen umgezogen und die Menschen aus den Containern im »Schaftsein Runs« ins »Hotel Bauer« umgesetzt.

Die Entwicklung in der Anerkennung der Asylanträge führte dazu, dass mehr und mehr Familien und Einzelpersonen aus dem »Hotel Bauer« seit 2016/2017 ausziehen und in städtische Wohnungen einziehen konnten.

Neu zuteilte Geflüchtete konnten bis Februar 2018 mit anerkanntem Status weiterhin direkt in Anschlussunterbringungen in städtischen Wohnungen eingewiesen werden.

Seit April 2018 liegt das Augenmerk der Zugeteilten nach Müllheim seitens des Landratsamtes nicht mehr auf dem Status “anerkannt” oder “nicht anerkannt”, sondern wird durch die Länge des Aufenthalts der Menschen bestimmt.

April 2022: Es leben rund 400 Geflüchtete (ohne Geflüchtete aus der Ukraine) in Müllheim.

Im November 2023 leben rund 350 Geflüchtete in der Anschlussunterbringung in Müllheim. Hinzu kommen ca. 300 Personen auf dem freien Wohnungsmarkt sowie ca. 180 Personen, die über den Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald in der vorläufigen Unterbringung im Industriegebiet leben.


Wie lange bleiben die Flüchtlinge in Müllheim?

Nach Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lag die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer bei Asylverfahren in Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2015 bei 6,7 Monaten.

Die rechtlichen Möglichkeiten als “Flüchtling” in Deutschland ein Aufenthaltsrecht geltend zu machen sind sehr verschieden. So kann ein Flüchtling einen Asylantrag stellen oder aber auch Gründe vortragen, die zu einem befristeten Duldungsaufenthalt führen können. Manche Flüchtlinge werden im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms in Deutschland aufgenommen. Andere Personen sind zwar aus ihren Heimatländern geflohen, kommen aber als Studenten, Familienangehörige oder Arbeitnehmer zu uns. Aus all diesen verschiedenen Aufenthaltsrechten leiten sich andere Folgerechte ab, zum Beispiel in Bezug auf die Aufenthaltsdauer oder den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Die meisten Personen, die als Flüchtlinge in Wohnheimen untergebracht sind, sind Asylbewerber oder Personen mit einer Duldung.

Genauso unterschiedlich wie die Fluchtgründe sind auch die Aufenthaltszeiten von Flüchtlingen in Deutschland. Wie lange Flüchtlinge in Müllheim bleiben, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Asylverfahrens, der Situation im Herkunftsland, der familiären Situation oder auch den gesundheitlichen Umständen.

Ausländerinnen und Ausländer, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) haben, werden zur Ausreise aufgefordert und gegebenenfalls, von der Ausländerbehörde in ihr Herkunftsland oder einen anderen sicheren Drittstaat zurückgeführt.


Wohnraumnot in Müllheim

Die Notlage des Wohnungsmangels in Müllheim erschwert auch die Integration der Familien und Alleinstehenden mit Fluchthintergrund auf dem freien Wohnungsmarkt. Auch bei der Stadt mangelt es durch zwingende Renovationen notwendigen Räumungen dreier städt. Gebäude an Wohnungen.

Wir starten deshalb einen erweiterten Aufruf: Wenn Sie freien Wohnraum haben, bitte melden Sie sich bei der Stadt Müllheim (Kontaktdaten oben rechts). Für 1-3 Jahre mieten wir als „Mietpaten“ die Wohnungen. Mietzahlungen sind gesichert und Sie haben einen als Vermieter Ansprechpartner bei der Stadt, falls irgendwelche Probleme auftauchen!


Internationale Treffs und Begegnungsmöglichkeiten


 

Integrationsarbeit der Stadt Müllheim

Müllheim ist eine offene Stadt, die Toleranz, Verständigung und ein gutes Miteinander mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern pflegt. Rund 2500 Menschen mit Migrationshintergrund oder Zuwanderungsgeschichte aus 62 Ländern leben derzeit in der Kernstadt und in den Ortsteilen. Müllheim will allen Menschen, gleich welcher Herkunft, eine gute Heimat sein. Die Stadtverwaltung fördert und unterstützt deshalb Programme und Aktionen in der Integrationsarbeit und die Weiterentwicklung der gelebten Willkommens- und Anerkennungskultur.

Der Fachbereich Ehrenamt, Senioren, Integration ist die Schnittstelle zum Landkreis, den Fachdiensten und dem Ehrenamt und kümmert sich um eine erfolgreiche Integration der in Müllheim lebenden Flüchtlinge.

  • Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Müllheim
  • Aufbau eines Netzwerkes mit den Beratungsdiensten des Landratsamtes des Breisgau Hochschwarzwaldes und den Fachdiensten der Wohlfahrtverbände und allen Städtischen Institutionen des Förder- und Bildungswesens für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Schnittstelle der Stadt zu ehrenamtlichen Helfern
  • Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger
  • Einführung eines transparenten und leicht zugänglichen Integrationsangebotes
  • Initiierung von integrativen Projekten
  • Mitglied in lokalen Fachgremien in Müllheim und im Landkreis

 

Helfen und Spenden

Wie kann ich konkret helfen? Arbeit als Ehrenamtliche

In Müllheim wird die Willkommenskultur für Flüchtlinge groß geschrieben. Dies hat die Stadt Müllheim vor allem auch seinem sehr engagierten Helferkreis zu verdanken, der sich mittlerweile die Rechtsform eines Vereins gegeben hat.

Verein Zuflucht Müllheim e.V.

Der Verein Zuflucht Müllheim e.V. und das Netzwerk Beistand suchen Menschen aus Müllheim und der Region, die sich bei der Betreuung einzelner Flüchtlinge engagieren wollen. Inzwischen gibt es drei Arbeitsgruppen bei Zuflucht, die sich den Themen: Arbeitsvermittlung, Sprache und Gesundheit widmen.

info@zuflucht-muellheim.de

Netzwerk Beistand

Hier haben sich ehrenamtlich Tätige aus dem Helferkreis zusammengetan, die sich auf eine begleitende und integrierende Beziehung mit einem oder mehreren Flüchtlingen eingelassen haben. Sie engagieren sich in der Betreuung von Einzelpersonen. Kontakt: beistand@posteo.de

Wollen Sie keinem Verein beitreten, können Sie sich an den Fachbereich 51 wenden. Dort hilft man Ihnen, eine geeignete Flüchtlingsfamilie zu finden, die Unterstützung benötigt, (Hausaufgabenbegleitung, Begleitung im Alltag, Wohnverhalten usw. …)

Tafel Markgräflerland e.V.

Sie versorgt mit ihrem Verkaufsladen in der Klosterruns Straße die Flüchtlinge, die ebenso wie deutsche Bedürftige auf günstige Lebensmittel angewiesen sind. Für ihre umfangreichen Aufgaben benötigt die Tafel Markgräflerland e.V. viele ehrenamtliche Mitarbeiter im Laden, bei Fahrdiensten, bei Veranstaltungen und bei praktischen Tätigkeiten, sowie als Berater.

Tel. 07631-740967
info@tafel-markgraeflerland.de


Geldspenden, Sachspenden

Verein Zuflucht Müllheim e.V.
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG.
IBAN: DE30 6806 1505 0078 4184 00, BIC: GENODE61IHR

Tafel Markgräflerland e.V.
Zur laufenden Deckung der Unkosten ist die Tafel für jede Geldspende dankbar. Spendenbescheinigungen werden ab 100 EUR ausgestellt.
Sparkasse Markgräflerland
IBAN: DE28 6835 1865 0108 5287 20, BIC: SOLADES1MGL
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG.
IBAN: DE82 6806 1505 0076 1491 19, BIC: GENODE61IHR

Sachspenden

Weder der Verein Zuflucht noch die Stadt nehmen im Moment mangels Bedarf Spenden an. Gelegentlich klappen Direktvermittlungen von Möbeln. 
Melden Sie sich bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 51.

Spenden können direkt an die entsprechenden Einrichtungen in Müllheim gegeben werden, die nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch andere bedürftige Menschen in Müllheim und Umgebung versorgen. Zum Beispiel bei:

Topf und Teller (Caritasverband)
Sozialkaufladen für Gebrauchtgeschirr und Hausrat
Moltkestraße 14
79379 Müllheim
Tel. 07631-36614-20
Mobil 0157-71536823


 

Internationaler Beirat

Der Internationale Beirat ist die aus demokratischer Wahl hervorgehende Interessenvertretung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in einer Kommune und wird für fünf Jahren gewählt.

Chronik, Mitglieder, Kontakt

Chronik

2004 wurde der heutige Internationale Beirat als „Beirat der in- und ausländischen Mitbürger in Müllheim“ ins Leben gerufen. Er wurde in der Vergangenheit eingesetzt, um Ausländern, die nicht Deutsch im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes waren, eine kommunalpolitische Beteiligung zu bieten. Heute besitzen viele Müllheimer Bürger mit Migrationsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit und Unionsbürger sind wahlberechtigt.

Mit der anhaltenden Aufnahme von Flüchtlingen seit Nov 2014 in Müllheim verändern sich die Herausforderungen, die zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bewältigt werden müssen.

Daher hat der Gemeinderat am 12.07.2017 eine neue Geschäftsordnung für den Internationalen Beirat beschlossen. Der Internationale Beirat hat nun den Status eines beratenden Ausschusses des Gemeinderates.

Insbesondere will sich der Internationale Beirat künftig dafür einsetzen, dass eine Gleichbehandlung von Menschen mit Migrationshintergrund die schon lange hier leben, und den Flüchtlingen erreicht wird.

Die Zusammensetzung und Struktur des Internationalen Beirats für die Amtszeit 2024 wurden im Dezember 2023 im Gemeinderat besprochen. Der Internationale Beirat besteht aus insgesamt 12 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Zusammensetzung soll ein Spektrum der internationalen Einwohnerschaft der Stadt Müllheim i. M. abbilden. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • 8 Mitglieder mit Migrationshintergrund (Mindestalter 16 Jahre)
  • je einem Mitglied je Gemeinderatsfraktionen (aktuell 4)
  • der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister

Mitglieder

Vorsitzender des Beirats ist Bürgermeister Martin Löffler.

  • Mitglieder mit Migrationshintergrund
    • Roland Hess (Schweiz)
    • Fiona Schenk (Nordirland)
    • Musa Nije (Gambia)
    • Azhara Wafir (arabischer Raum; Sri Lanka)
    • Ferda Erkus (Türkei, Eritrea)
    • Yorsalem Yihdego (Türkei, Eritrea)
    • Saide Altintas (Türkei)
    • Angelcho Diov (Mazedonien).
  • Mitglieder aus den Gemeinderatsfraktionen
    • Dora Pfeifer-Suger (ALM-Grüne)
    • Christian Glur (CDU)
    • Christa Kotz (FFW)
    • Joana Störer da Costa (SPD)
  • stellvertretende Mitglieder mit Migrationshintergrund
    • Mila Bradl (Italien)
    • Sadi Erkus (Türkei)
    • Liliia Shmailova (Ukraine)
    • Valerii Fedorovyeh (Ukraine)
    • Nazgul Omurzakova (Kirgistan)
    • Evgenia Tymoshenko (Ukraine)
  • stellvertretende Mitglieder aus den Gemeinderatsfraktionen
    • Sina Lensing (ALM / Grüne)
    • Sven Ruhkopf (CDU)
    • Michael Nutsch (FFW)
    • Myriam Egel (SPD)

Kontakt

Stadtverwaltung Müllheim i. M.
Ehrenamt, Senioren, Integration