Finanzierungen der städtischen Aufgaben und Ausgaben
Die Stadt Müllheim erhebt Steuern, Gebühren und Entgelte um ihre Aufgaben und Ausgaben finanzieren zu können. Man unterscheidet hier zwischen Pflichtaufgaben (z.B. Wasserversorgung, Friedhöfe, Passwesen) und freiwilligen Aufgaben (z.B. Schwimmbad, Betreiben eines städtischen Kinos).
Die wesentlichen Einnahmequellen der Stadt können unterteilt werden in die Rubriken Steuern, Gebühren/Beiträge und Finanzzuweisungen.
Manche Steuern werden von der GemO vorgeschrieben und können nur in einem gewissen Rahmen angepasst werden (z.B. Hebesätze der Gewerbe- und Grundsteuer, Hundesteuer), andere kommunale Steuern können, müssen aber nicht erhoben werden, bspw. eine Vergnügungssteuer. Ob eine nicht von der GemO vorgeschriebene Steuer erhoben wird, entscheidet der Gemeinderat.
Gewerbesteuer
Von jedem im Stadtgebiet Müllheims gemeldeten Gewerbe wird die Gewerbesteuer erhoben. Diese liegt derzeit bei einem Hebesatz von 380 v.H. und ist als Vorauszahlung jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Grundsteuer
Die Stadt Müllheim erhebt Grundsteuer aufgrund des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz. Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
Derzeit liegt die Grundsteuer A bei einem Hebesatz von 350 v.H und die Grundsteuer B bei 400 v.H. Die Grundsteuer ist viermal jährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder auf Antrag als einmalige Jahresveranlagung zum 01.07. eines Jahres fällig.
Hundesteuer
Jeder Hundehalter im Stadtgebiet muss seinen Hund zur Hundesteuer anmelden. Die Hundesteuer ist eine Pflichtsteuer für die Gemeinde nach dem KAG.
Ein Hund kostet in der Stadt Müllheim derzeit 120 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer auf 240 EUR. Die Zwingersteuer beträgt die Hälfte der Hundesteuer. Eine eigene Steuer für Kampfhunde wird nicht erhoben.
Vergnügungssteuer
Diese Steuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und betrifft u.a. alle Orte, die nur gegen Entgelt betreten werden dürfen.
Zweitwohnungssteuer
Hier wird jeder Einwohner der Stadt veranlagt, welcher ein Nebenwohnsitz im Stadtgebiet beim Einwohnermeldeamt der Stadt gemeldet hat.
Bei Fragen, wann eine Wohnung eine Nebenwohnung und wann eine Hauptwohnung darstellt, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt.
Gebührensatzungen
Müllheim, Ortsrecht - Gebührensatzungen
Alle Gebührensatzungen finden Sie auf der Seite »Ortsrecht und Satzungen der Stadt Müllheim i. M.«.
Entgelte, Gebühren und Beiträge
Entgelte, Gebühren und Beiträge werden im Unterschied zu Steuern für eine konkrete Gegenleistung fällig, etwa für die Benutzung eines Schwimmbades, die Ausstellung eines Reisepasses oder die Erschließung von Bauland. Sie dürfen höchstens kostendeckend erhoben werden, aber häufig verlangen die Gemeinden für diese Leistungen geringere Beträge. Nachfolgend finden Sie beispielhaft Beiträge und Gebühren der Stadt Müllheim.
Erschließungsbeitrag
Die Stadt Müllheim erhebt Erschließungsbeiträge für zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), und für zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). Der Beitrag wird durch den sog. Nutzungsfaktur berechnet.
Abwasserbeseitigung
Abwasserbeitrag
Der Abwasserbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal beträgt 4,04 EUR je m2 Nutzungs fläche.
Abwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 je m3 Schmutzwasser 1,87 EUR und die Niederschlagswassergebühr 0,39 EUR je m2.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung wird über unsere Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH gewährleistet, bei Fragen zum Baukostenzuschuss oder zu den Wasserpreisen wenden Sie sich daher bitte an die Stadtwerke.
Finanzzuweisungen
Finanzzuweisungen von Bund und Land können pauschal erfolgen, bei welchen die Stadt frei über die erhaltenen Gelder verfügen kann, ein Beispiel dafür ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Zweckgebundene Zuweisungen sind, wie der Name schon sagt, an eine spezielle Maßnahme oder Aufgabe der Stadt gebunden und dürfen nur dafür verwendet werden.