Stadt Müllheim im Markgräflerland

Steuern, Gebühren - Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuer

Hier wird jeder Einwohner der Stadt veranlagt, welcher ein Nebenwohnsitz im Stadtgebiet beim Einwohnermeldeamt der Stadt gemeldet hat.

Bei Fragen, wann eine Wohnung eine Nebenwohnung und wann eine Hauptwohnung darstellt, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt.