Ukrainische Geflüchtete erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Voraussetzung ist, dass sie
- einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben
- im Ausländerzentralregister erfasst wurden und
- die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
Der Vorteil daraus sind umfassende Hilfen
- zur Sicherung des Lebensunterhalts,
- für die Gesundheitsversorgung und
- die Integration (z.B.: Arbeitsmarktzugang, Erleichterung bei Wohnsitzauflagen, Aufnahme einer Beschäftigung, Besuch von Integrationskursen, Weiterbildungsmaßnahmen).
Wir empfehlen Ihnen daher, sich dringend bei der Meldebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden, damit Sie von den Vorteilen profitieren können.