Stadt Müllheim im Markgräflerland

Ukrainische Geflüchtete ab 01.06.2022

Ukrainische Geflüchtete erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch

Voraussetzung ist, dass sie

  • einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben
  • im Ausländerzentralregister erfasst wurden und
  • die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
     
    Der Vorteil daraus sind umfassende Hilfen
  • zur Sicherung des Lebensunterhalts,
  • für die Gesundheitsversorgung und
  • die Integration (z.B.: Arbeitsmarktzugang, Erleichterung bei Wohnsitzauflagen, Aufnahme einer Beschäftigung, Besuch von Integrationskursen, Weiterbildungsmaßnahmen).
     
    Wir empfehlen Ihnen daher, sich dringend bei der Meldebehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden, damit Sie von den Vorteilen profitieren können.