Stadt Müllheim im Markgräflerland

Bürger-Service - Grundbucheinsichtsstelle

 

Weitere Informationen

Bäume im Stadtgebiet

Die Bäume im Stadtgebiet Müllheims werden in regelmäßigen Abständen von einem Baumsachverständigen kontrolliert.

Informationen zu besonders geschützten Bäumen erhalten Sie über die Verordnung über Naturdenkmale des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler.

Sollte Ihren einen Schaden an einem einzelnen Baum auffallen, können Sie uns dies gerne per E-Mail melden: liegenschaften@muellheim.de

Verordnung Naturdenkmale und Anlage 1+2 des GVV für den Bereich MüllheimPDF
273 kB

Fahrradboxen am Bahnhof Müllheim i.M.

Ab dem 01.03.2024 übernimmt die Verwaltung der Stadt Müllheim i.M. die Buchungen der Fahrradboxen am Bahnhof, die bisher über das Unternehmen Kienzler abgewickelt wurden.

Ansprechpartner ist der Fachbereich 31 Gebäudemanagement, Tel. 07631-801-240, radcontainer@muellheim.de

Alle bisherigen gebuchten Fahrradboxen werden den Nutzern weiterhin zur Verfügung stehen. Bei Abmeldung, Anmeldungswunsch oder technischer Probleme können sich die Nutzer zu den Rathaus-Öffnungszeiten an den Fachbereich 31 wenden.


Forst, Jagd

Von der Gemarkungsfläche der Stadt Müllheim sind insgesamt ca. 37% Waldgebiet, dies entspricht ca. 2.170 Hektar Wald. Diese teilen sich auf in folgende Gebiete:

  • Müllheim: 1.164,33 ha
  • Britzingen: 357,68 ha
  • Zunzingen: 129,33 ha
  • Dattingen: 15,04 ha
  • Hügelheim: 11,74 ha
  • Niederweiler: 272,41 ha
  • Vögisheim: 70,93 ha
  • Feldberg: 148,05 ha

Über das BürgerGIS des Landratsamtes können Sie sich einen groben Überblick über die Jagdgebiete und Jagdbögen verschaffen.


Friedhof

Die Stadt Müllheim betreibt elf Friedhöfe:

  • Zentralfriedhof Niederweiler sowie der alte Friedhof Niederweiler
  • sogenannter »Alter Friedhof«, Friedhof Bismarckstraße / Hügelheimer Straße
  • Friedhof Britzingen
  • Friedhof Dattingen
  • Friedhof Feldberg
  • Friedhof Hügelheim
  • Friedhof Vögisheim
  • Friedhof Zunzingen
  • Israelitischer Friedhof
  • Ehrenfriedhof (keine Bestattungen)

Der sogenannter »Alter Friedhof« besitzt die Besonderheit, dass die Nutzung dieses Friedhofs durch eine eigene Satzung geregelt wird.

7/3 Friedhofsatzung - Friedhofsordnung und BestattungsgebührensatzungPDF
459 kB
7/4 Satzung alter Friedhof Hügelheimer Straße/BismarckstraßePDF
562 kB

Fundsachen, Fundbüro

Abgabe von Fundsachen

Fundsachen, welche im Stadtgebiet von Müllheim aufgefunden werden, können entweder im Rathaus, Zimmer 014 oder einer der Ortsverwaltungen abgegeben werden.

Abgabe von gefundenen Zweirädern

Zweiräder aller Art (nicht-motorisiert und motorisiert) können beim Städtischen Bauhof abgegeben werden. Diese werden zentral auf dem Bauhof gelagert und verwaltet.

Kontakt
Bauhof
Bahnhofstraße 15
Tel. 07631-801-620
bauhof@muellheim.de

Fundbüro

Fundsachen können im Rathaus bzw. beim Städtischen Bauhof abgeholt werden.


Grundbucheinsichtsstelle

Durch persönliche Vorsprache kann eine gebührenfreie Einsicht in das Grundbuch erfolgen, wenn Sie entweder Eigentümer des Grundstückes sind oder einen Nachweis vorlegen können, dass berechtiges Interesse zur Einsicht nacht § 12 Grundbuchordnung besteht. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.

Einen Antrag auf unbeglaubigte oder beglaubigte Grundbuchabschriften können Sie persönlich oder per Post bei der Einsichtsstelle stellen – diese können nur entweder Ihnen direkt ausgehändigt oder per Post zugesendet werden. Eine Übersendung per Mail ist aus datenschutzrechtlichen Grunden nicht möglich.

Für Abschriften fallen je unbeglaubigtem Ausdruck 10 EUR, für einen beglaubigten Ausdruck 20 EUR als Gebühr an.

Seit dem 01.01.2018 sind für alle andere Anliegen ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig. Für die Stadt Müllheim ist dies das Grundbuchamt Emmendingen – hier kann die Antragstellung durch den gesicherten Formularserver auch digital erfolgen.