Stadt Müllheim im Markgräflerland

Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau (GGA)

Aufgaben und Tätigkeiten des Gutachterausschusses

Seit seiner Bildung im Jahr 2021 übernimmt der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau für seine 32 Mitgliedskommunen vielfältige Aufgaben rund um die Wertermittlung von Immobilien.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Tätigkeiten des Gemeinsamen Gutachterausschusses.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Bodenrichtwerte Ihrer Stadt oder Gemeinde
Fragebögen
Verkehrswertgutachten
Sachwertfaktoren

 

Organisatorisch-Rechtliches zum Gutachterausschuss

Entstehung des Gutachterausschusses

Seit 01.01.2021 bilden die acht Kommunen Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Breisach am Rhein, Buggingen, Müllheim, Staufen und Sulzburg den Gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau.

Zum 01.07.2021 traten planmäßig die 13 Kommunen Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei.

Die elf Kommunen Au, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Hartheim am Rhein, Horben, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Wittnau sowie der Zweckverband Gewerbepark Breisgau sollen in einer letzten Erweiterungsstufe und Einnahme der Zielgliederung Ende des Jahres 2021 hinzukommen.

Mit diesem Gutachterausschuss wird ein wichtiges Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht, das in seiner Endgliederung einer der größten kommunalen Zusammenschlüsse – gemessen an der Anzahl der beteiligten Kommunen – in Baden-Württemberg werden dürfte. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim ist dann für 32 Kommunen mit bis zu 186.000 Einwohnerinnen zuständig.

Bisher hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der dafür zuständig war, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, Bodenrichtwerte zu ermitteln und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Dies geschieht nun auf interkommunaler Ebene.


Öffentliche Vereinbarungen und Satzungen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau vom 23.11.2021, planmäßige Erweiterung zum 20.12.2021PDF
759 kB
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau vom 15.09.2020PDF
1 MB
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau vom 11.05.2021, Planmäßige Erweiterung zum 01.07.2021PDF
836 kB
0/1.4 Gemeinsamer Gutachterausschuss Markgräflerland-BreisgauPDF
419 kB
6/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim und seiner GeschäftsstellePDF
597 kB

 

Fragen und Antworten zum Gutachterausschuss

Was sind die Aufgaben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses?

Die Stadt Müllheim erfüllt anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses, in eigener Zuständigkeit.

Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen. Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten sowie Auskunft über die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB)
  • Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor)
  • Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstige Vermögensnachteile)

Wie ist die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstanden?

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung basiert auf dem Muster des Gemeindetages und Muster bereits bestehender, genehmigter Vereinbarungen. Inhaltlich sind darüber hinaus Ergebnisse aus fachlichen und politischen Abstimmungsprozessen eingeflossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) der Genehmigung der in § 28 Abs. 2 bestimmten Rechtsaufsichtsbehörden. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 20.10.2020 genehmigt, die planmäßige Erweiterung zum 01.07.2021 am 21.05.2021 und zum 20.12.2021 am 29.11.2022.


Warum hat der Landkreis nicht diese Aufgabe übernommen?

Das ist rechtlich nicht möglich. Im Gesetz ist explizit geregelt, dass die Aufgaben des Gutachterausschusses – auch im Falle von interkommunalen Zusammenschlüssen – bei den Kommunen verbleiben. Gemeindetag und Städtetag haben dies explizit gefordert.


Gab es im Landkreis oder in den Nachbarlandkreisen weitere Zusammenschlüsse zu gemeinsamen Gutachterausschüssen?

Ja, die Gemeinde Kirchzarten hat mit den Kommunen des Hochschwarzwaldes einen gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau Nord – Hochschwarzwald für den östlichen Teil des Landkreises gebildet.

Im nördlichen Nachbarlandkreis Emmendingen startete der gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Emmendingen zum 01.01.2020 mit allen 24 Kommunen des Landkreises unter Federführung der Großen Kreisstadt Emmendingen. Die Stadtverwaltung Müllheim steht im Erfahrungsaustausch und der Netzwerkarbeit mit den handelnden Personen.


Wie komme ich zu den benötigten Informationen, ohne in der Geschäftsstelle vorbeifahren zu müssen?

Der Gutachterausschuss ist grundsätzlich postalisch, per E-Mail und per Telefon zu erreichen. Wesentliche Informationen sind transparent und einfach via Homepage der Stadt Müllheim abgerufen werden (Digitalisierung). Die Bürgerinnen und Bürger können Ihre Anliegen gerne auf diesem Wege an die Geschäftsstelle richten und sind daher nicht gezwungen, nach Müllheim zu fahren.